...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Steuer

Hochwertige Oldtimer kann man nicht absetzen

Einige Autoliebhaber wird die Entscheidung des FG Baden Württemberg, dass man die Kosten eines teueren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen kann, sicherlich sehr ärgern. Nach Auffassung des Gerichts sind die Betriebsausgaben als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ist eingelegt.

FG Baden-Württemberg Urteil vom 28.02.2011 Az.:  6 K 2473/09

Arbeitszimmer steuerlich wieder absetzbar

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern gekippt. Daher kann ab 2011 jeder, der regelmäßig zu Hause arbeitet, das Arbeitszimmer in Höhe bis zu 1250 € im Jahr steuerlich geltend machen. Dies gilt allerdings nur „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“.
Erfreulich ist, dass die Regelung sogar rückwirkend zum 01.01.2007 gilt.

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