Arbeitnehmer kann wegen nicht bezahlter Abfindung nicht vom Aufhebungsvertrag zurücktreten, wenn die Firma insolvent wird
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten kann, wenn die Firma wegen der Insolvenz die vereinbarte Abfindung nicht bezahlt. Der Arbeitnehmer kann nach § 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt, das Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich oder konkludent abbedungen ist und er dem Arbeitgeber ohne Erfolg…