Falschberatung – Rentenversicherung muss zahlen
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die gesetzliche Rentenversicherung haftet, wenn einer ihrer Mitarbeiter einen Versicherten falsch berät und dem Versicherten dadurch ein Schaden entsteht. § 14 des Ersten Buches der Sozialversicherung (SGB I) verpflichte die Leistungsträger der gesetzlichen Sozialversicherung, die Versicherten über deren Rechte nach dem Sozialgesetzbuch zu beraten. Amtliche Auskünfte müssten nach ständiger…