...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: PC

Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf einen PC

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 23.04.2010 entschieden, dass die Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Erstattung von Kosten für die Erstanschaffung eines PC haben und damit einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold, der Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, bestätigt.  Hartz IV-Empfänger könnten nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen, so das Gericht.

 LSG NRW, Beschluss vom 23.04.2010 – Az.: L 6 AS 297/10 B

PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig

Auch das OVG Münster hat ein Grundsatzurteil zum Thema Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC´s getroffen.

Ein PC mit Internetzugang, der privat bereitgehalten wird, ist rundfunkgebührenpflichtig, denn ein internetfähiger Rechner ist ein sog. „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, so das OVG für das Land NRW.

(Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09)

Ist ein ausschließlich beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ? ?

Der Streit, ob ein beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ist,  geht weiter !

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof meint ja. Auch außschließlich beruflich genutze PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig, auch wenn sie nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden. 

Urteil vom 19.05.2009; Az.: 7 B 08.2922

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