Auch arme Studenten müssen GEZ-Gebühren zahlen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nur die Studenten, die BAFÖG bekommen, von der Gebührenpflicht befreit werden können. Die Befreiung ist nicht möglich, wenn sich der Student durch einen Bildungskredit finanziert. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht in seiner geltenden Fassung anders als das frühere Recht eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht schon allgemein dann vor, wenn der Rundfunkteilnehmer…