...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Betriebsrat

Zur Anhörungspflicht bei ungültiger Betriebsratswahl

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat vor der Kündigung auch dann anzuhören war, wenn die Betriebsratswahl nachträglich für unwirksam erklärt wird.  Die Nichtbeachtung des Mitwirkungsrechts des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn die Wahl des Betriebsrats beim Arbeitsgericht angefochten wurde und nach dem Zugang der Kündigung rechtskräftig für ungültig erklärt wird, die Wahl aber nicht von Anfang an nichtig war, so das Gericht.

BAG, Urteil vom 09.06.2011 Az.: 6 AZR 132/10

Zur Schulung eines Betriebsratsmitglieds in seiner Muttersprache

Wenn ein Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, so kann er von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er ihm die Kosten der Schulung in seiner Muttersprache übernimmt, wenn die Teilnahme an der Schulung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebratstätigkeit notwendig ist. Von den Betriebsratsmitgliedern sei nicht zu verlangen, ihr Amt nur bei ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache auszuüben, so das Gericht.

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 03.03.2011, Az.: 24 BV 15046/10

Zur Vorbereitung der Versammlung zur Wahl des Betriebsrates

Erstellt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ein Einladungsschreiben für die Wahl des Betriebsrates, so rechtfertigt dies nicht die Erteilung einer Abmahnung. Das Gericht argumentiert mit dem Rechtsgedanken des § 37 Abs. 2 BetrVG. Danach sind die Mitglieder des Betriebsrates von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebes zu ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Der abgemahnte Arbeitnehmer setzte sich durch das Erstellen des Einladungsschreibens für das vom Gesetzgeber gewollte Ziel, der Gründung eines Betriebsrates ein. Die Abmahnung ist daher unwirksam, so das Gericht.

Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 16.09.2010 Az.: 5 Ca 1030 d/10

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