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Schlagwort: Arbeitnehmer

Urlaubsrecht als Arbeitnehmer verstehen und durchsetzen – wie geht das?

Urlaubsrecht als ArbeitnehmerWas ist eigentlich Urlaub? Dumme Frage? Vielleicht nur auf den ersten Blick. Urlaub bedeutet Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung der Vergütung. Urlaub hat also nicht nur mit Erholung, sondern auch mit Geld zu tun. Das sieht man auch an einigen Begriffen zum Urlaub, die mit „Geld“ oder mit „Entgelt“ zu tun haben. Die Ähnlichkeit dieser Begriffe kann ganz schön verwirrend sein. Daher sollten Sie diese Grundbegriffe auseinanderhalten können, um sich im Urlaubsrecht zurecht zu finden. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie das Grundkonzept nicht verstehen und somit vielleicht in Anlehnung an die bekannte Redewendung nur einzelne Bäume sehen, aber nicht den ganzen Wald.

Arbeitnehmer muss Deutsch lernen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Aufforderung durch den Arbeitgeber an einem Sprachkurs (auf eigene Kosten) teilzunehmen, um für die Arbeit notwendige Sprachkenntnisse zu erwerben,  keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstellt. Der Arbeitgeber kann das Absolvieren von Sprachkursen verlangen, wenn die Arbeitsaufgabe die Beherrschung der deutschen (oder einer fremden) Sprache erfordert, so das Gericht.

BAG, Urteil vom 22.06.2011  Az.: 8 AZR 48/10

Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen: Kündingung gerechtfertigt?

Ein Moslem ist Angestellter in einem großen Warenhaus. Er wird dort in der Getränkeabteilung eingesetzt. Eines Tages weigert er sich zu arbeiten. Seine Religion verbiete es ihm, Alkoholika zu vertreiben. Der Arbeitgeber war ob dieser Entscheidung nicht begeistert und sprach die Kündigung aus. Gegen diese setzte sich der Angestellte vor dem Bundesarbeitsgericht zur Wehr. Dieses entschied folgendermaßen: Eine derartige Kündigung ist grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn im gleichen Betrieb ein Betätigungsfeld existiere, welches mit der Religion zu vereinbaren sei, müsse der Arbeitgeber den religiösen Arbeitnehmer dort einsetzen. Diese Pflicht bestünde jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Art der religiösen Einwände genau mitteile (BAG, Entscheidung vom 24.2.2011).

Fristlose Kündigung wegen der Erklärung: „Chef lügt wie gedruckt“

LAG Hessen hat entschieden, dass eine fristlose Kündigung berechtigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer in einer öffentlichen Sitzung vor Gericht gegenüber seinem Vorgesetzten erklärt „er lüge wie gedruckt“ und wie der Arbeitgeber mit Menschen umgehe, da komme er sich (der Mitarbeiter)  „vor wie im Dritten Reich“.

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit werde regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerungen als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellten. Der Vergleich betrieblicher Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und erst recht mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen bilde in der Regel einen wichtigen Grund zur Kündigung, so das Gericht.

LAG Hessen, Urteil vom 14.09.2010, Az.: 3 Sa 243/10

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