Vor allem durch die Zuwanderung aus den muslimisch geprägten Ländern, leben mittelweile mehr als 4,5 Mio. Muslime in Deutschland. Das entspricht ca. 5,5 % der Bevölkerung unseres Landes. Etwa 75 % Muslime in Deutschland sind sunnitischer Glaubensrichtung. Einige dieser Menschen haben, meistens in ihren Heimatländern nach muslimischen Recht geheiratet. In Falle der Scheidung bestimmt das sunnitisch-islamische Recht, dass der Ehemann für eine bestimmte Zeit einen angemessenen Unterhalt zu zahlen hat (Abendgabe). Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Frau keine Schuld der Scheidung trifft. Wie geht das deutsche Recht mit dieser praxisrelevanten Regelung um? Denn die im Ausland geschlossene Ehen werden nach Deutschem Recht geschieden, wenn die Ehepartner in Deutschland gelebt haben oder noch leben.