Müssen Ärzte Privatpatienten über PKV-Kostenerstattung aufklären?
Für viele Personen mit privater Krankenversicherung (PKV) ist nicht immer eindeutig, wie die Abrechnung nach einem Arztbesuch oder einer Behandlung funktioniert. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt der Patient in der Regel zunächst selbst und reicht die Rechnung anschließend bei seiner PKV ein. Erst die Versicherung übernimmt im Rahmen des jeweiligen Vertrags die Erstattung. Problematisch wird es, wenn die Arztpraxis den Eindruck vermittelt, die PKV werde sämtliche Kosten übernehmen. Diese trügerische Sicherheit kann zu bösen finanziellen Überraschungen führen – insbesondere dann, wenn bestimmte Leistungen nicht gedeckt sind oder der Tarif Einschränkungen vorsieht, die der Kostenerstattung entgegen stehen.
Der konkrete Fall: Streit um Kostenerstattung bei einer Nasen-OP
Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Arztrechnung von rund 2.000 Euro für eine Operation an der Nasenschleimhaut. Der Patient suchte wegen Atemproblemen ärztliche Hilfe und ließ die empfohlene Operation durchführen. Über die voraussichtlichen Kosten wurde er jedoch nicht informiert. Nach der Behandlung weigerte sich der Patient, die Rechnung zu bezahlen. Seine Begründung: Die Operation sei medizinisch nicht notwendig gewesen. Zudem hätten ihm die Praxismitarbeiterinnen zugesichert, die private Krankenversicherung werde die Kosten vollständig erstatten.
Aktuelles Urteil: Das sagt das Gericht
Das Landgericht Frankenthal stellte klar, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, privat versicherte Patienten über die Kostenerstattung durch ihre Versicherung aufzuklären. Wörtlich heißt es: Die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung ziele darauf ab, Patienten vor „finanziellen Überraschungen“ zu warnen – jedoch nicht auf die konkrete Prüfung des individuellen Versicherungsschutzes. Die Verantwortung liegt somit primär beim Patienten. Ärzte sind medizinisch kompetent, aber nicht auf Versicherungsrecht spezialisiert. Deshalb müssen Privatversicherte ihre PKV-Tarife und Erstattungsbedingungen selbst kennen und prüfen.
Fazit: PKV-Kostenerstattung – Verantwortung liegt beim Privatpatienten
Die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Beschluss v. 23.07.2025 – 2 S 75/25) macht deutlich:
• Privatpatienten tragen die Verantwortung dafür, ob und in welchem Umfang ihre Kosten durch die PKV erstattet werden.
• Eine generelle Aufklärungspflicht des Arztes über individuelle Versicherungsbedingungen besteht nicht.
• Wer sich blind auf Aussagen der Praxis verlässt, riskiert finanzielle Überraschungen.
Empfehlung: Versicherte sollten ihre PKV-Tarife genau kennen und vor jeder Behandlung sorgfältig prüfen, ob die Kosten übernommen werden. Nur so lassen sich unangenehme Streitigkeiten und finanzielle Risiken vermeiden.