...auch für Nichtjuristen

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Was ändert sich zum 01.09.2012 ?

Zum 01. September treten einige wichtige Gesetzesänderungen in Kraft. Die bedeutendsten Änderungen hier kurz zusammengefasst. Mit Telefon-Warteschlangen haben einige Service-Dienstleister viel Geld verdient. Ab sofort wird es viel schwieriger: für Anrufer der 0180er und 0900er Rufnummer müssen die ersten zwei Warteminuten kostenfrei sein. Auch im Bereich Datenschutz im Adresshandel tut sich etwas. Die erhobenen Daten dürfen ab sofort grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des Betroffenen genutzt werden. Die alte Glühbirne hat endgültig ausgedient: herkömmliche Lampen dürfen in der EU ab sofort weder hergestellt noch vertrieben werden.

Rentenerhöhung zum 01.07.2012 beschlossen

Auch die Länder haben durch den Bundesrat der Erhöhung der Renten zum 01.07.2012 zugestimmt. Somit steigen die Renten im Osten um 2,26 % und im Westen um 2,18 %.

Die Rente steigt ab Juli 2012

Mehr als 20 Mio. Rentner in Deutschland können sich freuen. Ab Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 2,18 % und in Ostdeutschland um 2,26 %. Dass die Rente dank des anhaltenden Aufschwungs im Sommer spürbar steigen kann, ist eine gute Nachricht für die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Die Akzeptanz für unser Rentensystem lebt aber davon, dass die Lasten zwischen Alt und Jung auch in Zukunft fair verteilt bleiben und bestehende Gerechtigkeitslücken im System geschlossen werden. Deswegen wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause ein Gesetzespaket auf den Weg bringen, damit sich Leistung, Einsatz und Vorsorge für mehr Menschen als bisher im Alter auszahlen. Die neue Zuschussrente stellt sicher, dass sich Vorsorge auch für Geringverdiener und insbesondere Frauen lohnt, die viele Jahre Teilzeit gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Die neue Kombirente ermöglicht flexibleres Arbeiten in den letzten Jahren des Berufslebens und die Altersvorsorge Selbständiger soll künftig nicht mehr dem Zufall überlassen bleiben, so die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen.

Mindestlöhne in der Zeitarbeit ab 2012

Für die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeit gelten ab Januar neue Lohnuntergrenzen. Gemäß der Verordnung, die zum 01.01.2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne: vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012 in den neuen Bundesländern 7,01 € in den übrigen Bundesländern 7,89 €. Auch im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk gelten ab Januar neue Verordnungen. Dachdecker bekommen dann bundesweit einheitlich 11 €, Gebäudereiniger in Westdeutschland (incl. Berlin) mindestens 8,82 € und in den neuen Ländern 7,33 €.  

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