Mindestlöhne in der Zeitarbeit ab 2012

Für die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeit gelten ab Januar neue Lohnuntergrenzen. Gemäß der Verordnung, die zum 01.01.2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne: vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012 in den neuen Bundesländern 7,01 € in den übrigen Bundesländern 7,89 €. Auch im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk gelten ab Januar neue Verordnungen. Dachdecker bekommen dann bundesweit einheitlich 11 €, Gebäudereiniger in Westdeutschland (incl. Berlin) mindestens 8,82 € und in den neuen Ländern 7,33 €.