2,38 Mio. Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. 1, 6 Mio. davon werden zu Hause von ihren Angehörigen und Pflegediensten betreut. Da nach Angaben des Familienministeriums mehr als 75 % der betroffenen Berufstätigen ihre Angehörigen selbst pflegen wollen, hat die Familienministerin ein Gesetz zur Familienpflegezeit ins Kabinett eingebracht. Nach dem Entwurf des Gesetzes sollen die Berufstätigen über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Die Arbeitnehmer sollen dabei 75% ihres letzten Bruttoeinkommens behalten dürfen. Als Ausgleich müssen sie nach der Pflegezeit Vollzeit arbeiten, dafür aber nur 75 % ihres Einkommens bekommen, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist.