Der Bundesrat hat heute der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zugestimmt. Der Lärm aus KITAS, Kindergärten und Spielplätzen gilt nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung. Das immer wieder beliebte „Wegklagen“ der KITAS aus den Wohngebieten wird damit fast unmöglich. Die neue Lärmregelung umfasst allerdings nicht das private Spielen der Kinder vor dem Haus.