Unberechtigte Untervermietung rechtfertigt die fristlose Kündigung
Wenn Sie die ganze Wohnung oder nur einzelne Räume untervermieten wollen, sollten Sie vorher unbedingt den Vermieter um Erlaubnis bitten. Sonst droht Ärger. Jetzt hat das Amtsgericht München entschieden, dass eine fristlose Kündigung nicht unwirksam ist, wenn ein Mieter die Wohnung unerlaubt untervermietet und auf Anfrage des Vermieters dies noch leugnet.