...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Arbeitsrecht Seite 2 von 15

Elternzeit – wie funktioniert sie und was sollte ich dabei beachten?

Was ist Elternzeit eigentlich genau?

ElternzeitElternzeit ist sozusagen eine Auszeit mit Rückfahrschein. Das Entscheidende dabei ist der Rückfahrschein. Denn aus einem Arbeitsverhältnis rauszukommen, ist nicht wirklich ein Problem. Man könnte als Arbeitnehmer selbst kündigen oder um einen Auflösungsvertrag bitten. Aber nach der Auszeit wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren, kann problematisch sein.

Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer beim Zeugnis?

Recht auf ArbeitszeugnisHabe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Der Gesetzgeber hat diesen Anspruch ausdrücklich in § 109 Gewerbeordnung festgeschrieben. Danach ist auf Wunsch auch ein so genanntes qualifiziertes Zeugnis auszustellen, d.h. ein Zeugnis, das sich auch auf Führung und Leistung erstreckt. Das so genannte einfache Zeugnis, das nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, spielt dagegen in der Praxis kaum eine Rolle.

Diskriminierung – Vor Ungleichbehandlung schützt das AGG

DiskriminierungFast 10 Jahre sind es seit dem Inkrafttreten dieses Gesetztes vergangen und selbst unter Juristen ist es noch relativ unbekannt. Die Rede ist vom AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), teilweise auch Antidiskriminierungsgesetz genannt; inkraftgetreten am 18.August 2006. Wovon dieses Gesetzt auch Sie schützt und wie Sie effektiv Ihre Rechte aus diesem Gesetzt geltend machen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Privatdetektiv – Wann darf der Arbeitgeber seine Angestellten bespitzeln?

PrivatdetektivEinem Bericht der Technikerkrankenkasse zufolge waren 2013 durchschnittlich 4,02 % der Erwerbsfähigen von den Ärzten arbeitsunfähig geschrieben. Dies entspricht einer Fehlzeit von mehr als 14 Tagen pro Person und Jahr. Nicht alle davon sind wirklich krank. Einige nutzen das System aus, um beispielsweise ein paar Tage extra frei neben dem Urlaub zu machen. Dieses Verhalten geht nicht nur zu Last der Kollegen, die dann für „Blaumacher“ einspringen müssen sondern hat für die Arbeitgeber nicht unerhebliche wirtschaftliche Folgen. Manche Arbeitgeber engagieren dann Privatdetektive, die die Mitarbeiter dann bespitzeln. Wann dies zulässig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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