...auch für Nichtjuristen

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Ist eine E-Zigarette mindestens 1000 mal weniger schädlich als Tabakzigarette

Ist E-Zigarette 1000 mal weniger schädlich als normale Tabakzigarette?Die elektronische Zigarette auch E-Zigarette genannt ist wieder mal Gegenstand eines Gerichtsverfahrens geworden. Nachdem das Verwaltungsgericht München neulich darüber entscheiden musste, ob es sich bei E-Zigaretten um Arzneimittel handelt, musste sich diesmal das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage befassen, ob ein Online-Händler die E-Zigarette mit den Worten, sie sei „mindestens 1000 mal weniger schädlich als die Tabakzigarette“ und dass der einzige Schadstoff Nikotin sei, bewerben darf.

E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Diese Werbung hielt der klagende Verband als irreführend und verlangte von dem Händler die Unterlassung. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Händler in erster Instanz.

Elektronische Gesundheitskarte ist ab 2014 Pflicht

Elektronische GesundheitskarteDie am 01.01.1995 eingeführte Krankenversicherungskarte gehört bald der Vergangenheit an. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Passfoto soll zum 01. Januar 2014 die alte Krankenversicherungskarte ersetzen und damit die Qualität der ärztlichen Versorgung verbessern. Was sich bei der elektronischen Gesundheitskarte ändert und was sie kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Freie Arztwahl in der EU – Was ändert sich ?

Freie Arztwahl in der EU - Patienten dürfen ab sofort ambulante Leistungen der Mediziner im EU-Ausland in Anspruch nehmenDurch die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU wurden Patientenrechte in der EU weiter verbessert. Ab sofort dürfen Bürger aller 28 EU-Länder ambulante medizinische Dienstleistungen (z.B. der Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder Zahnarzt) in einem anderen Staat der EU ohne vorherige Genehmigung eigener Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme für die freie Arztwahl wird nach Vorschriften geregelt, die im Herkunftsland des Patienten gelten.

Hartz IV-Erhöhung ab Januar 2014

Hartz 4 Erhöhung ab 2014Der Bundesrat hat heute der vorgeschlagenen Erhöhung der Hartz 4-Regelsätze zugestimmt. Die Rund 6 Mio. Empfänger erhalten 2,27 % mehr Geld. Alleinstehende bekommen 9 Euro mehr und damit 391 €; Paare/Bedarfsgemeinschaften erhalten 353 € (8Euro mehr), Kinder und Jugendliche erhalten je nach Regelbedarfsstufe 5 bis 7 Euro mehr. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau. Die neue Regelung gilt auch für die Sozialhilfe und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

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