Dass die Verbraucher immer wieder das Opfer von Kosten- und Abofallen im Internet werden, ist allgemein bekannt. Einige unseriöse Händler und Dienstanbieter versuchen immer wieder durch unklare und irreführende Gestaltung ihrer Homepages und Shops zu verschleiern, dass die angebotene Leistung tatsächlich Geld kostet. Der Gesetzesgeber hat (endlich) gehandelt und eine Gesetzesänderung zum Schutz der Verbraucher beschlossen. Künftig kommt ein Vertrag im Internet nur dann zustande, wenn der Anbieter dem Verbraucher vor dem Kauf alle erheblichen Informationen verständlich zur Verfügung stellt. Hierzu gehört vor allem der Hinweis auf etwaige Zahlungsverpflichtungen.