Aufgrund einer Änderung im Bundesdatenschutzgesetz kann jeder Verbraucher ab dem 01.04.2010 einmal pro Jahr eine kostenlose schriftliche Auskunft von der SCHUFA HOLDING AG verlangen. Damit erhalten die Verbraucher eine Möglichkeit die Vollständigkeit und vor allem die Richtigkeit Ihrer gespeicherten Daten zu überprüfen.