In dem Urteil vom 27.01.2010, Az. VIII ZR 159/09 hat BGH entschieden, dass eine Nichte eine Angehörige i.S.d. § 573 Abs. 2 BGB ist. Das Gericht hat ausgeführt, dass „nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht“.
Autor: Dario Jozic Seite 103 von 107
Ein Mitarbeiter, der von seinem Chef eine Ohrfeige bekommt hat Anspruch auf 800 € Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll dem Verletzten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen verschaffen, aber auch seiner Genugtuung dienen, so das Landesarbeitsgericht Köln.
LAG Köln, Az.: 5 Sa 827/08