2013Das neue Jahr bringt jede Menge neue Regeln und Änderungen. Ich werde versuchen in diesem Beitrag die wichtigsten Änderungen, die mehr oder weniger jeden von uns betreffen, in gebotener Kürze darzustellen.

Porto
Postkunden müssen ab heute für ihre Briefe etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Standardbrief kostet ab jetzt 0,58 statt bis jetzt 0,55 €. Auch der Maxibrief verteuert sich um 0,20 €.

GEZ
Aus der alten GEZ-Gebühr wird ab 2013 der Rundfunkbeitrag. Für 90 % der Beitragszahler ändert sich nichts. Von der neuen Regelung profitieren lediglich Wohngemeinschaften, da ab sofort der Beitrag nur einmal pro Wohnung anfällt. Schlechter gestellt werden Besitzer von mehreren Wohnungen; sie müssen ab sofort für jede Wohnung einen Beitrag entrichten. Auch Schwerbehinderte mit dem Zeichen „RF“ müssen ab sofort den vergünstigten Beitrag in Höhe von 5,99 € entrichten.

Schornsteinfeger
Schornsteinfegermonopol wurde gelockert; die Kunden des Schornsteinfegers können ab sofort einen Betrieb frei aussuchen. Dies gilt jedoch nur für die Kehrarbeiten vor Ort. Andere, hoheitliche Aufgaben, wie z.B. die Abnahme eines neuen Kamins bleibt weiter die Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers.

Lohnsteuerkarte
Die alte Papierlohnsteuerkarte hat ausgedient. Die Arbeitgeber erfahren die Angaben zur Lohnsteuer aus einer Datenbank.

Renten- und Krankenversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird von 19,6 auf 18,9 % gesenkt. Für Versicherte, die mindestens 3937,50 € brutto verdienen, steigt der Krankenversicherungsbeitrag von 593 auf 610 €.

Gesundheitswesen
Die Praxisgebühr wird nicht mehr, auch nicht von den Zahnärzten erhoben.

EU-Führerschein
Ab dem 19.01.2013 wird der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat Pflicht. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig; aber keine Angst, für die Verlängerung ist keine erneute Gesundheits- oder Fahrprüfung notwendig.

Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt von 1,95 auf 2,05 %; kinderlose zahlen 2,3 %.

Minijobber / Hartz 4
Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 € auf 450 €. Die rund 6 Mio. Hartz 4 Empfänger bekommen ab 2013 8 € mehr im Monat. Der Regelsatz für einen Single steigt damit von 374 auf 382 €.