...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: 2013

Neues Mietrecht – Das ändert sich ab dem 1.5.2013

Mietrechtänderungen - Mai 2013Der Gesetzgeber hat das Mietrecht trotz scharfer Kritik seitens der Mieterverbände reformiert. Die Bundesregierung wollte diesmal die Vermieterseite stärken. Was sich genau seit dem 01. Mai geändert hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Begrenzung von Mietsteigerungen

Die Vermieter dürfen ab sofort in drei Jahren die Miete maximal um 15 % statt bisher um 20 % erhöhen. Doch aufgepasst: diese Regelung gilt nur dort, wo die Landesregierung Wohnungsnot mit entsprechender Verordnung erklärt.

Nichtzahlung der Kaution

Die Nichtzahlung der Kaution gibt dem Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter kann aber die Räumung durch Zahlung der Kaution verhindern und zwar zwei Monate lang, nachdem ihm die Klage zugestellt wurde.

Modernisierung

Energetische Modernisierung kann der Vermieter künftig einfacher durchsetzen. Die Modernisierungsmaßnahmen hat der Mieter auch zu dulden, wenn die zu erwartende Mieterhöhung für ihn eine „wirtschaftliche Härte“ darstellt.

Mietminderung bei Modernisierung

Künftig darf der Mieter den Mietzins wegen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang nicht mindern. Dies gilt auch dann, wenn die Beeinträchtigung für den Mieter erheblich ist.

Räumungsklagen

Räumungsklagen werden ab sofort von den Gerichten bevorzugt bearbeitet.

Sicherheitsleistung für Mietforderungen

Der Vermieter darf künftig, wenn er mit einer Räumungsklage gleichzeitig den ausstehenden Mietzins geltend macht,  für zwischenzeitlich fällig werdende Mieten eine Sicherheit verlangen.

Berliner Räumung

Die sehr umstrittene „Berliner Räumung“ wird ausdrücklich gesetzlich zugelassen.

Schnelle Räumung

Gegen Personen, die eine Wohnung bewohnen ohne Partei des Mietvertrages zu sein, kann der Vermieter künftig durch einstweilige Verfügung Räumung erwirken.

2013 ist da – was ist neu?

2013Das neue Jahr bringt jede Menge neue Regeln und Änderungen. Ich werde versuchen in diesem Beitrag die wichtigsten Änderungen, die mehr oder weniger jeden von uns betreffen, in gebotener Kürze darzustellen.

Porto
Postkunden müssen ab heute für ihre Briefe etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Standardbrief kostet ab jetzt 0,58 statt bis jetzt 0,55 €. Auch der Maxibrief verteuert sich um 0,20 €.

GEZ
Aus der alten GEZ-Gebühr wird ab 2013 der Rundfunkbeitrag. Für 90 % der Beitragszahler ändert sich nichts. Von der neuen Regelung profitieren lediglich Wohngemeinschaften, da ab sofort der Beitrag nur einmal pro Wohnung anfällt. Schlechter gestellt werden Besitzer von mehreren Wohnungen; sie müssen ab sofort für jede Wohnung einen Beitrag entrichten. Auch Schwerbehinderte mit dem Zeichen „RF“ müssen ab sofort den vergünstigten Beitrag in Höhe von 5,99 € entrichten.

Schornsteinfeger
Schornsteinfegermonopol wurde gelockert; die Kunden des Schornsteinfegers können ab sofort einen Betrieb frei aussuchen. Dies gilt jedoch nur für die Kehrarbeiten vor Ort. Andere, hoheitliche Aufgaben, wie z.B. die Abnahme eines neuen Kamins bleibt weiter die Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers.

Lohnsteuerkarte
Die alte Papierlohnsteuerkarte hat ausgedient. Die Arbeitgeber erfahren die Angaben zur Lohnsteuer aus einer Datenbank.

Renten- und Krankenversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird von 19,6 auf 18,9 % gesenkt. Für Versicherte, die mindestens 3937,50 € brutto verdienen, steigt der Krankenversicherungsbeitrag von 593 auf 610 €.

Gesundheitswesen
Die Praxisgebühr wird nicht mehr, auch nicht von den Zahnärzten erhoben.

EU-Führerschein
Ab dem 19.01.2013 wird der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat Pflicht. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig; aber keine Angst, für die Verlängerung ist keine erneute Gesundheits- oder Fahrprüfung notwendig.

Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt von 1,95 auf 2,05 %; kinderlose zahlen 2,3 %.

Minijobber / Hartz 4
Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 € auf 450 €. Die rund 6 Mio. Hartz 4 Empfänger bekommen ab 2013 8 € mehr im Monat. Der Regelsatz für einen Single steigt damit von 374 auf 382 €.

Hauseigentümer können sich ab 2013 den Schornsteinfeger selbst aussuchen

Ab 2013 gilt auch im Schornsteinfegerhandwerk der freie Wettbewerb. Ab dann kann sich jeder Hauseigentümer frei aussuchen, welcher Schornsteinfeger seinen Kamin kehrt und die Abgase überprüft. Ob die freie Wahl des Kaminkehrers tatsächlich Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben wird, bleibt abzuwarten. Die Branchenvertreter erwarten jedoch kaum Veränderungen, da die meisten Kunden mit ihrem Schornsteinfeger zufrieden sind und nicht wechseln wollen.

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