Die Bundesregierung hat der Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte zugestimmt. Die mittlerweile 23 Jahre alte Fassung der Gebührenordnung für Zahnärzte wird geändert. Ab dem 01.01.2012 werden die Honorare für privatzahnärztliche Leistungen um etwa 6 % steigen. Gesetzlich Versicherte sind von der Änderung nur dann betroffen, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Private Krankenversicherer erwarten Mehrausgaben in Höhe von ca. 122 Mio. Euro.