Bisher konnte ein Unterhaltstitel im Ausland nur vollstreckt werden, wenn der Titel in dem Vollstreckungsstaat zur Zwangsvollstreckung zugelassen wurde. Dank der EU-Unterhaltsverordnung können ab sofort Unterhaltstitel ohne weitere Anerkennung im EU-Ausland vollstreckt werden. Die neue Regelung ermöglicht z.B. einem Unterhaltsgläubiger in Deutschland einen Gerichtsvollzieher in Frankreich direkt zu beauftragen. Die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche im EU-Ausland wird damit schneller, günstiger und effektiver.