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Schlagwort: Zugang

Bundesarbeitsgericht zum Zugang eines Kündigungsschreibens

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Kündigungsschreiben am gleichen Tag zugeht, wenn er dem Ehemann der Arbeitnehmerin an seinem Arbeitsplatz übergeben wird. Dem Zugang steht nicht entgegen, dass das Schreiben dem Ehemann an seinem Arbeitplatz und damit außerhalb der Wohnung übergeben wurde. Entscheidend sei, dass unter normalen Umständen nach der Rückkehr des Ehemanns in die gemeinsame Wohnung mit einer Weiterleitung des Kündigungsschreibens an die Klägerin zu rechnen gewesen sei, so das Gericht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011 Az.: 6 AZR 687/09

Nebenkostenabrechnung muss nicht allen Mietern einer Wohnung zugehen

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 28. April 2010 – VIII ZR 263/09), dass ein Mieter die Nebenkosten auch dann zu begleichen hat, wenn die Abrechnung nur ihm und nicht den übrigen Mietern der gleichen Wohnung zugegangen ist (z.B. weil sie nur an ihn adressiert war). Zu beachten ist jedoch, dass nur dieser bestimmte Mieter herangezogen werden kann, da die Forderung nur ihm gegenüber fällig geworden ist.

Der einzelne Mieter muss jedoch die gesamte Forderung begleichen und nicht etwa nur seinen Anteil im Verhältnis zu den anderen Mietern. Dies liegt daran, dass mehere Mieter einer Wohnung in der Regel Gesamtschuldner sind. An den anderen Mietern kann sich der zahlende Mieter allerdings schadlos halten.

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