Wenn es tatsächlich zur Ehescheidung kommt, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten: Das Gericht führt in der Regel automatisch den sogenannten Versorgungsausgleich durch. Dieser Versorgungsausgleich kann für Ihre Altersversorgung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass alle der Altersversorgung dienenden Versorgungsträger und Versicherungen von dem Gericht angeschrieben werden, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Eheleute zu ermitteln und zu berechnen. Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden dann die für den späteren Fall der Rente erworbenen Anrechte bei der jeweiligen Versicherung hälftig geteilt. Jeder erhält also die Hälfte der Ansprüche des jeweils anderen. Dabei muss man allerdings beachten, dass die Trennungszeit bei der Berechnung der zu teilenden Rentenansprüche mitgerechnet wird. Bei einer kurzen Ehezeit von weniger als drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies auch tatsächlich beantragt.