Wenn der Tierhalter beleidigtAuch wenn die Tiere in vielen Miethäusern nicht gerne gesehen sind; der Vermieter darf die Tierhaltung nicht pauschal verbieten. Allerdings bedeutet dies nicht, dass sich die Tierhalter alles erlauben dürfen, denn bei groben Verfehlungen drohen empfindliche Sanktionen. So auch in einem vor dem AG München verhandelten Fall; AG München Az.: 472 C 7153/13 .