Kein Asylrecht bei Verdacht auf Kriegsverbrechen
Ein Student aus Ruanda wurde im Jahr 2000 in Deutschland als Asylberechtigter anerkannt. Erst im Anschluss hieran wurde er leitendes Mitglied einer Exilorganisation, die in Ruanda Kampftruppen unterhielt. Das problematische an der Geschichte war, dass diese Kampftruppen sich nicht auf das Kämpfen beschränkten: Sie mordeten, vergewaltigten, brandschatzen, plünderten. Grund genug für das Bundesamt für Migration…