...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Studium

Nach 48 Semestern ist Ende

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Universität Lübeck einen Studenten exmatrikulieren darf, wenn er nach 48 Semestern Studium immer noch keine ärztliche Vorprüfung abgelegt hat. Der Student war zu exmatrikulieren, da er die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung nicht mehr erfüllen konnte, so die Richter. Das Gericht hat allerdings klar gestellt, dass die Frage, ob Stundenten nach einer bestimmten Semesteranzahl exmatrikuliert werden dürfen, mit dieser Entscheidung nicht beantwortet wurde.

VG Schleswig, Urteil vom 20.09.2011  Az.: 7 A 57/09

Sind Kosten des Erststudiums als Werbungskosten absetzbar?

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Kosten des Erststudiums nicht als Werbungskosten sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Etwas anders gelte nur dann, wenn die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Das Gericht hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

FG Münster Urteil vom 24.02.2011 Az.: 11 K 4489/09 F

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén