Unbenutzte Fahrscheine können verfallen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Klausel die bestimmt, dass unbenutzte Fahrscheine drei Monate nach der Tarifänderung verfallen, wirksam ist. Der Kläger, der das Geld für nicht benutzte Tickets vom Münchner Verkehrs- und Vertriebsverbund zurück haben wollte, berief sich auf § 5 der Eisenbahn-Verordnung. Im Ergebnis ohne Erfolg. Die Eisenbahn-Verkehrsordnung, auf die sich der…