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Schlagwort: Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Festsetzung des Solidaritätszuschlags bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß war. Auch nach 13 Jahren diene er zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung dürfe der Solidaritätszuschlag allerdings nicht werden, so das Gericht.

BFH, Urteil vom 21.07.2011  Az.: II R 50/09; II R 52/10.

Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Der Solidaritätszuschlag ist auch im 13. Jahr seiner Erhebung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der „Soli“ sei eine Ergänzungsabgabe, für die eine zeitliche Befristung nicht erforderlich sei, so das FG Köln. Das Gericht hat (immerhin) die Revision zum BFH zugelassen.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.01.2010, Az. 13 K 1287/09

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