Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 03.02.2010, Az. XII ZR 189/06 entschieden, dass eine Rückforderung von  schwiegerelterlicher Zuwendungen nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist.

Folgen für die Praxis:
Es damit zu rechnen, dass Ex-Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind Vermögenswerte zugewandt haben, künftig häufiger mit Erfolg eine Rückabwicklung dieser Zuwendung begehren. Ist das eigene Kind allerdings einen längeren Zeitraum in den Genuss der Schenkung gekommen (zum Beispiel durch das Leben in einem geschenkten Haus), kommt in der Regel nur eine teilweise Rückzahlung in Betracht.