Mitarbeiter haben keinen Naspruch auf einen kostenlosen ParkplatzKostenlose Parkplätze sind insbesondere in größeren Städten rar. Diejenigen, die einen kostenlosen Parkplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen können sich glücklich schätzen, denn die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet kostenlose Parkplätze für die Mitarbeiter bereitzuhalten. Doch gilt das auch dann, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit kostenlose Parkplätze zur Verfügung gestellt hat? Mit dieser Frage musste sich das LArbG Stuttgart beschäftigen.