Die Werke von Musikern schützt das Urheberrecht. Wenn sie durch andere Musiker gespielt oder durch Medien verbreitet werden, erhalten die Urheber Tantiemen. Mit der Zahlung der Tantiemen erwerben die Aufführenden, die nicht Urheber des Werkes waren, die Rechte an der Aufführung. Für das Urheberrecht gibt es freilich Einschränkungen. Die bekannteste lautet, dass das Urheberrecht in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten erlischt. Dies ist meist bei Klassik oder Jazzmusik der Fall. In anderen Staaten gelten ähnliche Regelungen.