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Mini-Parkscheibe ist nicht erlaubt

Mini-Parkscheibe ist nicht erlaubt

Ein Fahrzeugführer, der zum Nachweis der Parkdauer eine Mini-Parkscheibe (Format 60x40mm) verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 5 € Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Der Gesetzgeber hat bei der Parkscheibe eine Größe von 110×150 mm vorgeschrieben. Dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspreche es, dass eine Parkscheibe eine bestimmte Mindestgröße aufweisen müsse. Dies ermögliche ein leichtes…

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