...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Mietwagen

Selbstbeteiligungs-Ausschluss bei Mietwagen

Viele Reisende buchen sich für einen Mietwagen, um auch ohne den eigenen Wagen mobil und unabhängig zu sein. Viele Autoverleihe bieten hierfür auch geeignete Wagen und Tarife an. Allerdings ist eine weitere wichtige Frage an dieser Stelle noch offen: wie sieht es mit der Mietwagen-Versicherung aus, für den Fall, dass doch noch ein Schaden entstehen sollte?

Hier liegt der Fall natürlich bei jedem Anbieter anders. Doch neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sind sehr viele andere Dinge nicht mit abgedeckt. Hier muss jeder selbst entscheiden, wie viel Geld man bezahlen und wie man versichert sein möchte. Diebstahl und Vandalismus sind so die einen Sachen, während aber eigentlich jede Versicherung für den Schadensfall eine Selbstbeteiligung voraussetzt. Und die wird schon bei dem berühmten Kratzer, selbst verschuldet oder nicht, eingefordert. In welcher Höhe diese liegt, kommt wieder auf den Vertrag an, beläuft sich aber meist auf eine Summe zwischen 500€ und 2000€; sollte hier der Schadensfall eintreten, wird dies für die meisten eine höhere finanzielle Belastung bedeuten. Allerdings rät auch der ADAC dazu, die Selbstbeteiligung von vornherein auszuschließen, um diesem Problem nicht gegenüberstehen zu müssen.

Einer Studie von Halo Insurance zufolge verlangen die herkömmlichen Mietwagen-Anbieter allerdings einen sehr hohen Preis, um die Eigenbeteiligung auszuschließen. So kommt die Studie zu dem Schluss, dass bei einem Mietwagen mit Selbstbeteiligungs-Ausschluss durchschnittlich 63% der Kosten für die Versicherung aufgewendet werden müssen. Dementsprechend kommt man dann an dem Punkt an, wo man zwar einen günstigen Wagen gefunden hat, aber dann bei der Versicherung dazu bezahlen muss. Allerdings gibt es auch mittlerweile Anbieter im Internet, bei denen separat eine Mietwagen-Versicherung abgeschlossen werden kann und wo es sich lohnt zu vergleichen. Generell ist es empfehlenswert, dies schon vor der Reise zu klären, da man so die deutschen Konditionen und den Vertrag in deutscher Sprache erhält.

 

Gastbeitrag von Eva Henrich

Mietwagenkosten nach Unfall: Was muss der Haftpflichtversicherer zahlen?

Der Unfallgegner nimmt einem die Vorfahrt und es kommt zur Kollision: Ein zumindest ähnliches Szenario dürften tagtäglich eine Vielzahl von Autofahrer erleben. Im Anschluss besteht oftmals Bedarf nach einem Mietwagen… zumindest dann, wenn der eigene Wagen in die Werkstatt muss. Genau an dieser Stelle sollte der umsichtige Autofaher nicht voreilig handeln, sonderen einige Punkte beachten. Laut aktueller Rechtsprechung müssen Mietwagenkosten nach einem Unfall vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners nämlich nicht in beliebiger Höhe übernommen werden. Lässt man sich folglich von der Autovermietung zu viel Geld abknöpfen, bleibt man möglicherweise auf einem Teil der Kosten sitzen.

Aber wonach richtet sich die Höhe der ersatzfähigen Kosten? Hierauf liefert der BGH in seiner Entscheidung vom … eine Antwort, die einen jedoch auf den ersten Blick nicht wirklich weiterbringt: Die Höhe der ersatzfähigen Kosten liegt danach im Ermessen des Richters. Dieser hat die Höhe zu schätzen. Er kann dabei jedoch auf eine Schätzhilfe wie die Schwacke-Liste ODER den Frauenhofer Mietpreisspiegel zurückgreifen.

Wichtig ist jedoch eine weitere Aussage des BGH: Spezialtarife für Unfallersatzwagen, die über den Normaltarifen liegen, müssen von den Unfallversicherern in der Regel nicht in voller Höhe übernommen werden. Es ist somit äußerst wichtig, sich einen solchen Unfallersatzwagentarif nicht vom Autoverleiher andrehen zu lassen. Hier gilt es Vorsicht walten zu lassen.

Weiter gilt es unabhängig von dieser Entscheidung des BGH zu beachten, dass immer nur ein Anspruch auf einen Mietwagen besteht, der eine Klasse unter dem Unfallfahrzeug liegt. Begründet wird dies von der Rechtsprechung damit, dass man ansonsten als Unfallopfer einen ungerechtfertigten Vorteil hätte. Während man den Mietwagen nutzt erleidet das eigene Fahrzeug nämlich keinen Verschleiß. Hierdurch hat man einen Vorteil, der durch die Unterklassigkeit des Mietwagens kompensiert werden muss.

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