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Vermieter darf das Rauchen nicht verbieten

Ein Mieter aus Berlin minderte seine Miete weil er der Auffassung war, dass die Wohnung mit einem Mangel behaftet ist, weil sein Nachbar, ebenfalls ein Mieter im Haus, in seiner Wohnung raucht. Insbesondere dann, wenn die Wohnung des Nachbarn gelüftet wird, sei die Belästigung erheblich. Er verlange von seinem Vermieter, dass er dem Nachbarn das Rauchen teilweise untersagt. Zu Unrecht, urteilte das Landgericht Berlin. Das Rauchen und Lüften gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Der Vermieter ist daher nicht berechtigt, dem rauchenden Mieter Vorschriften über seine Rauchgewohnheiten zu machen.

Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2009, Az.: 63 S 470/08

Miete muss pünktlich gezahlt werden

Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass der Vermieter kündigen darf, wenn der Mieter fortlaufend die Miete zu spät entrichtet. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Mieter nur fahrlässig gehandelt hat, weil er aufgrund eines Irrtums davon ausging, dass er die Miete erst zur Monatsmitte zahlen muss, so die Karlsruher Richter.  

BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 Az.: VIII ZR 91/10

Anmerkung des Verfassers: Die Miete muss den Vermieter spätestens bis zum dritten Werktag des Kalendermonats erreichen; d.h. die Überweisung am dritten Werktag ist nicht ausreichend, da die Bank i.d.R. 1-2 Werktage benötigt, um dem Empfänger das Geld gutzuschreiben.  

Schönheitsreparaturen nur durch Fachfirma: Kann der Vermieter sowas verlangen?

Kann eine Schönheitsreparaturenklausel in einem Wohnraummietvertrag auch so verstanden werden, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht in Eigenleistung durchführen darf, so ist diese unwirksam. Eine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, sei es in Eigenleistung oder durch Beauftragung eines Fachunternehmens, besteht dann nicht mehr, da die Klausel im Ganzen unwirksam ist (Urteil vom 9. Juni 2010 – VIII ZR 294/09). Der Mieter ist somit fein raus, wenn im Mietvertrag eine Formulierung wie „der Mieter hat die Schönheitsreparaturen ausführen ZU LASSEN.“ steht.

Anmerkung: Auf Schönheitsreparaturenklauseln in Mietverträgen sollte ohnehin ein besonders Augenmerk gelegt werden, da diese in vielen Fällen auch aus anderen Gründen unwirksam sind und viele Mieter die Schönheitsreparaturen dennoch vornehmen.

Eine Wohnung eigenmächtig zu räumen kann teuer werden

Der Mieter ist unauffindbar. Er wird von Verwandten als vermisst gemeldet. Die Mietzahlungen erfolgen folgerichtig auch nicht  mehr. In so einer verfahrenen Situation muss man doch nach erfolgter fristloser Kündigung die Wohnung räumen dürfen, dachte sich der Vermieter.

Falsch gedacht, entschied nun der BGH (Urteil vom 14. Juli 2010 – VIII ZR 45/09). Der Vermieter hätte zunächst vor einem Gericht klagen müssen, um einen Räumungstitel zu erwirken. Da er dies nicht tat, ist er nun gegenüber dem Mieter gemäß § 231 BGB schadensersatzpflichtig geworden. Dies könnte im hiesigen Fall sehr teuer werden, da die Möbel teilweise entsorgt und teilweise beschädigt wurden. Die Höhe des Schadens muss nun vom vorinstanzlichen Gericht geschätzt werden.

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