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Schlagwort: Kirche

Kirchlicher Arbeitgeber und konfessionsloser Bewerber

Konfessionsloser Bewerber und kirchlicher ArbeitgeberEtwa 1,3 Millionen der Menschen in Deutschland arbeiten für die Kirchen. Für die kirchlichen Mitarbeiter gilt auch ein eigenes Arbeitsrecht, welches sich teilweise erheblich vom „weltlichen“ Arbeitsrecht unterscheidet. So wird regelmäßig von den kirchlichen Mitarbeitern die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche erwartet. Doch was passiert, wenn sich ein konfessionsloser Bewerber auf eine, von der Kirche ausgeschriebene Stelle bewirbt. Darf er nur wegen seiner Konfessionslosigkeit sanktionslos abgelehnt werden? Diese Frage musste jetzt das Arbeitsgericht Berlin beantworten.

Papstbeleidigung durch Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung

Das Landesozialgericht Baden Württemberg hat entschieden, dass die Beleidigung des Papstes durch einen Angestellten einer kirchlichen Einrichtung zur fristlosen Kündigung und Verhängung einer 12-wöchigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen kann. Der Betroffene hat im Internet unter einem Pseudonym diffamierende Texte veröffentlich. Nachdem Bekanntwerden drohte der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung. Letztendlich schlossen die Parteien dann aber einen Aufhebungsvertrag. Aufgrund der Sperrfrist wurde das Arbeitslosengeld zwölf Wochen nicht gezahlt. Dagegen richtete sich die Klage des Arbeitnehmers. Für den Abschluss des Aufhebungsvertrags habe dem Kläger kein wichtiger Grund zur Seite gestanden, denn der Arbeitgeber hätte ihm ansonsten zu Recht außerordentlich fristlos kündigen können. Der Kläger habe sich wegen seiner Tätigkeit in einer kirchlichen Einrichtung auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu den Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs entstehe. Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Äußerungen gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalitätsobliegenheiten nachhaltig verletzt. Die Veröffentlichung unter einem Pseudonym ändere daran nichts, da der Kläger als Autor identifizierbar gewesen sei. Einer vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber habe es nicht bedurft, da das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kläger und dem Arbeitgeber durch sein gravierendes Fehlverhalten dauerhaft zerstört war, so das Gericht.

 LSG Baden Württemberg, Urteil vom 21.10.2011, Az.: L 12 AL 2879/09

Abmeldung beim Pfarrer reicht nicht aus um aus der Kirche auszutreten

Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Abmeldung beim zuständigen Gemeindepfarrer nicht ausreichen ist, um aus der Kirche auszutreten. Aus staatlicher Sicht ist ein Kirchenaustritt zunächst dann beachtlich, wenn diesbezügliche staatliche Regelungen eingehalten worden sind, so das Gericht.

Anmerkung des Verfassers: Wer aus der Kirche austreten will, muss dazu nicht seinen Pfarrer aufsuchen. Die Abmeldung erfolgt, je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Er wird in der Regel eine einmalige Gebühr berechnet, die zwischen 10 und 35 € liegen kann.

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