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Nun doch: Lottoannahmestelle muss ALG-II-Empfängern das Lottospielen nicht verweigern

Nun doch: Lottoannahmestelle muss ALG-II-Empfängern das Lottospielen nicht verweigern

Eine Entscheidung des LG Köln hatte vor gut drei Monaten für Aufsehen gesorgt: Lottoannahmestellen wurden angewiesen ALG-II-Empfängern und überschuldeten Personen das Lottospielen zu verwehren. Als Begründung hierfür wurden die Regelungen des Glückspielstaatsvertrags angeführt. Revidiert wurde diese Entscheidung nun durch das OLG Köln. Demnach ist zwar grundsätzlich einer überschuldeten Person das Glücksspiel zu verwehren, zuvor ist…

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