...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Handy

Kostenkontrolle beim Prepaid-Handy erlaubt keine unbegrenzten Rechnungen

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keine Rechnung in unbegrenzter Höhe stellen darf, wenn der Kunde eine Option zur automatischen Aufladung bei guthabenüberschreitender Handynutzung gewählt hat. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei nicht vereinbart worden. Folglich hat der Mobilfunkanbieter nur den Anspruch auf die Zahlung einer einmaligen Aufladung, so das Gericht.

LG Berlin, Urteil vom 18.07.2011 – 38 O 350/10

Handysperre erst ab 75 Euro Schulden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter einen Mobilfunkanschluss erst dann sperren darf, wenn der Kunde mindestens mit 75 Euro im Verzug ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der noch zu erbringenden Mobilfunkdienstleistungen stehe dem Mobilfunkanbieter danach nicht zu, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der Gegenleistung noch offen stehe, so die Richter.

BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 Az.:  III ZR 35/10

Ab 2010 gibt es einheitliche Handy-Netzteile

Die EU-Kommission hat sich durchgesetzt; ab 2010 gibt es einheitliche Netzteile für Mobiltelefone. Führende Hersteller von Mobiltelefonen haben sich heute auf Micro USB als einheitlichen Standard geeinigt und eine entsprechende Absichtserklärung in Brüssel unterzeichnet.

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