...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Glücksspiel

Online-Glücksspiel – Immer illegal ?

Ist Online Glücksspiel illegal?In zahlreichen Ländern, so auch in Deutschland, erhebt der Staat Anspruch auf das Monopol bei Glücksspielen und begründet es damit, dass die potentielle Spielsucht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In Folge dessen braucht grundsätzlich jeder, der ein Glücksspiel anbietet, eine staatliche Erlaubnis. Bis Juli 2012 waren Online-Glücksspiele, die in den letzten Jahren stetiges Wachstum erlebt haben, verboten. Die aktuelle Fassung des Glücksspielstaatsvertrages in Deutschland ermöglicht auch privaten Anbietern den Erwerb einer Konzession. Die Anzahl der Konzessionen ist auf lediglich 20 beschränkt, was auch nach Ansicht des Autors als willkürlich erscheint. Mangels guter Alternativen spielen tausende deutsche Casino-Fans auf ausländischen Portalen, die keine deutsche Genehmigung haben und nahezu ausnahmslos bessere „Konditionen“ als deutsche Anbieter haben. Damit machen sich die Casino-Spieler, wenn man lediglich vom Wortlaut des § 285 StGB ausgeht, strafbar und riskieren eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.

Online Glücksspiel Gesetze in Deutschland

Online CasinosEs gibt unterschiedliche Gesetze bezüglich des Online Glücksspiels rund um den Erdball. In Deutschland sind diese Gesetze seit Jahren schon sehr kompliziert und schwierig zu verstehen. Viele Länder in Europa regulieren und besteuern Online Glücksspiel, um so zu versuchen, Probleme wie Teilnahmen von Minderjährigen zu vermeiden. Deutschland hat allerdings entschieden, diese Dinge anders anzugehen. Glücksspiel wurde ursprünglich lokal in den 16 Bundesländern reguliert. Im Jahre 2006 entschieden die Bundesminister allerdings das Glücksspiel als illegal zu erklären. Dies bezog sich auch auf Online Glücksspiel und der Zugang zu Online Casinos wurde komplett gesperrt. Banken wurden angewiesen keinerlei Zahlungen oder Transaktionen in irgendeiner Form zu bearbeiten, wenn diese in einem Zusammenhang zum Glücksspiel stehen.

Nun doch: Lottoannahmestelle muss ALG-II-Empfängern das Lottospielen nicht verweigern

Eine Entscheidung des LG Köln hatte vor gut drei Monaten für Aufsehen gesorgt: Lottoannahmestellen wurden angewiesen ALG-II-Empfängern und überschuldeten Personen das Lottospielen zu verwehren. Als Begründung hierfür wurden die Regelungen des Glückspielstaatsvertrags angeführt. Revidiert wurde diese Entscheidung nun durch das OLG Köln. Demnach ist zwar grundsätzlich einer überschuldeten Person das Glücksspiel zu verwehren, zuvor ist jedoch ein bestimmtes Verfahren durchzuführen. Hegt der Mitarbeiter der Lottoannahmestelle aus irgendeinem Grund den Verdacht, dass der Spieler überschuldet ist, so ist dieser zunächst anzuhören und hiernach in eine Sperrdatei aufzunehmen. Erst nach diesem Verfahren ist dem überschuldeten Spieler das Glücksspiel zu untersagen.

(OLG Köln 6 U 80/11)

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