Freie Arztwahl in der EU - Patienten dürfen ab sofort ambulante Leistungen der Mediziner im EU-Ausland in Anspruch nehmenDurch die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU wurden Patientenrechte in der EU weiter verbessert. Ab sofort dürfen Bürger aller 28 EU-Länder ambulante medizinische Dienstleistungen (z.B. der Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder Zahnarzt) in einem anderen Staat der EU ohne vorherige Genehmigung eigener Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme für die freie Arztwahl wird nach Vorschriften geregelt, die im Herkunftsland des Patienten gelten.