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Zurückbehaltungsrecht beim Mangel der Wohnung

Zurückbehaltungsrecht beim Mangel der Wohnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11. 2010 entschieden, dass ein Mieter die Miete erst dann zurückbehalten darf, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Das Zurückbehaltungsrecht dient dazu, auf den Schuldner (hier: den Vermieter) Druck zur Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit auszuüben. Solange dem Vermieter ein Mangel nicht bekannt ist, kann das Zurückbehaltungsrecht die ihm…

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