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Schlagwort: Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigung: Wann muss der Vermieter eine Ersatzwohnung anbieten?

Ein Vermieter kündigte seinem Wohnungsmieter mit der Begründung, die Wohnung zu Eigenbedarfszwecken zu benötigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Kündigung ohne Weiteres einer rechtlichen Überprüfung standgehalten. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde jedoch im selben Mietshaus des Vermieters eine andere Wohnung frei. Hierauf machte der Vermieter den Mieter nicht aufmerksam. Dies war laut BGH unzulässig (Urteil vom 13. Oktober 2010 – VIII ZR 78/10).

Der Vermieter hätte dem Mieter eine vor Ablauf der Kündigungsfrist im selben Wohnhaus bzw. in der selben Wohnanlage frei werdende Wohnung anbieten müssen. Dabei hätte er die grundlegenden Daten der Wohnung (z.B. Größe und Einrichtung) sowie die Mietkonditionen nennen müssen. Indem er dies nicht tat, verstieß er gegen das Gebot der Rücksichtnahme und handelte rechtsmissbräuchlich. Dies hatte die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge. Der Mieter war fein raus und durfte weiter in seiner Wohnung bleiben.

Keine Eigenbedarfskündigung einer Kommanditgesellschaft

Eine KG kann eine in ihrem Eigentum stehende Wohnung nicht kündigen, um sie sich selbst oder einem der Gesellschafter zur Verfügung zu stellen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Klägerin als KG (Personenhandelsgesellschaft) nicht zum für eine Eigenbedarfskündigung privilegierten Personenkreis zu rechnen ist, so das Landgericht Hamburg.

LG Hamburg, Urteil vom 7. 8. 2009 – 311 S 128/08

Eigenbedarfskündigung für Familienangehörige

In dem Urteil vom 27.01.2010, Az. VIII ZR 159/09 hat BGH entschieden, dass eine Nichte eine Angehörige i.S.d. § 573 Abs. 2 BGB ist.  Das Gericht hat  ausgeführt, dass „nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht“.

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