Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die die Gesundheitsschäden ausgleicht, die ein Versicherter während einer versicherten Tätigkeit erleidet (Arbeitsunfall). Versichert sind unter anderem Arbeitnehmer und Auszubildende. Ob auch Arbeitsplatzbewerber, die ein Kennenlernpraktikum absolvieren in die Gruppe der Versicherten einzustufen sind, lesen Sie in diesem Beitrag.
Schlagwort: Arbeitsunfall
Ein Arbeitnehmer, der bei einer Weihnachtsfeier einen Unfall erleidet, kann von der zuständigen Unfallkasse die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall verlangen. Arbeitsunfälle sind alle Unfälle, die der versicherten Arbeit zuzurechnen sind, im Unterschied zu Unfällen im privaten Bereich. Unfälle im Zusammenhang mit Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen sind versichert, wenn es sich um eine „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ handelt, so das SG Berlin.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2010, Az.: S 163 U 562/09