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Schlagwort: Arbeitsrecht

Kirchlicher Arbeitgeber und konfessionsloser Bewerber

Konfessionsloser Bewerber und kirchlicher ArbeitgeberEtwa 1,3 Millionen der Menschen in Deutschland arbeiten für die Kirchen. Für die kirchlichen Mitarbeiter gilt auch ein eigenes Arbeitsrecht, welches sich teilweise erheblich vom „weltlichen“ Arbeitsrecht unterscheidet. So wird regelmäßig von den kirchlichen Mitarbeitern die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche erwartet. Doch was passiert, wenn sich ein konfessionsloser Bewerber auf eine, von der Kirche ausgeschriebene Stelle bewirbt. Darf er nur wegen seiner Konfessionslosigkeit sanktionslos abgelehnt werden? Diese Frage musste jetzt das Arbeitsgericht Berlin beantworten.

Rechte des Arbeitnehmers bei einer Abmahnung

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Hitzefrei im Büro- Gibt es so etwas?

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