Keine Berufsunfähigkeitsrente beim Verschweigen einer Gastritis

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer, der bei Antragsstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine schwere Gastritis verschweigt, keinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente hat.  Das Versicherungsunternehmen ist wegen der verschwiegenen Erkrankung …

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