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Schlagwort: Anlage

Nachbar muss die genehmigte Mobilfunksendeanlage dulden

Nachbar muss die Mobilfunkanlage duldenDas OLG Dresden hat entschieden, dass der Nachbar einer genehmigten Mobilfunkanlage  diese bei Einhaltung der genehmigten Grenzwerte dulden muss und damit die Klage eines betroffenen Bürgers auch in der zweiten Instanz zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts muss die Klägerin den Betrieb der von der Beklagten betriebenen Mobilfunksendeanlage dulden, weil sie durch die von dort ausgehende Strahlung nur unwesentlich beeinträchtigt werde. Der Klägerin konnte nicht beweisen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte bestehe und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte erhoben werden könne.

OLG Dresden, Entscheidung vom 19.03.2013, Az.: 9 U 1265/12

Kein Ersatz von Benzinmehrkosten bei Ausbau defekter Autogasanlage

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Autofahrerin dann keinen Ersatz der Benzinmehrkosten verlangen kann, wenn die defekte Gasanlage aus ihrem Fahrzeug ausgebaut werden muss, weil der Verkäufer nicht in der Lage war, den Fehler zu entdecken und wenn die zurückverlangten und damit ersparten Einbaukosten die Benzinmehrkosten übersteigen. Auf den Mehraufwand müsse die Klägerin sich jedoch die zurückverlangten und damit ersparten Einbaukosten anrechnen lassen, so das Gericht.

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011, Az.: 13 U 59/11

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