Das Recht verständlich

...auch für Nichtjuristen

Schwarzfahrt – „Ich fahre schwarz“ an der Mütze schützt nicht vor Bestrafung

SchwarzfahrtWer öffentliche Verkehrsmittel ohne gültige Fahrkarte benutzt, muss nicht nur den „erhöhten Fahrpreis“ zahlen, sondern macht sich auch wegen Erschleichung von Leistungen; § 265a StGB, strafbar. Über die Frage, ob die Strafbarkeit auch dann gegeben ist, wenn ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein während der Fahrt an seiner Mütze einen Zettel mit der Aufschrift „Ich fahre schwarz“ anbringt, musste sich das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung befassen (Beschluss vom 28.09.2015, Az.: III-1 RVs 118/15).

Neues EU-Erbrecht kommt – Was ist zu beachten ?

EU-ErbrechtEtwa 900.000 Deutsche leben dauerhaft in einem anderen EU-Staat, ohne die Staatsangehörigkeit der „neuen Heimat“ zu besitzen. Für diese Bevölkerungsgruppe gibt es bald neue Regeln wenn es ums Thema Erbrecht und Vererben geht, denn ab 17. August 2015 gilt für Erbfälle mit Auslandsbezug eine neue EU-Verordnung. Die Idee, die dahinter steckt: das Erben in der EU soll vereinfacht werden, denn nach Schätzung der Bundesregierung gibt es ca. 450.000 Erbfälle mit Auslandsbezug pro Jahr. Was sich durch die neue Verordnung genau ändert und wer jetzt handeln sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Privatdetektiv – Wann darf der Arbeitgeber seine Angestellten bespitzeln?

PrivatdetektivEinem Bericht der Technikerkrankenkasse zufolge waren 2013 durchschnittlich 4,02 % der Erwerbsfähigen von den Ärzten arbeitsunfähig geschrieben. Dies entspricht einer Fehlzeit von mehr als 14 Tagen pro Person und Jahr. Nicht alle davon sind wirklich krank. Einige nutzen das System aus, um beispielsweise ein paar Tage extra frei neben dem Urlaub zu machen. Dieses Verhalten geht nicht nur zu Last der Kollegen, die dann für „Blaumacher“ einspringen müssen sondern hat für die Arbeitgeber nicht unerhebliche wirtschaftliche Folgen. Manche Arbeitgeber engagieren dann Privatdetektive, die die Mitarbeiter dann bespitzeln. Wann dies zulässig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kann man per Internet geschlossenen Maklerverträge widerrufen?

Kann man einen im Internet geschlossenen Maklervertrag widerrufenNahezu jeder Makler hat die Vorteile, die das Internet bei der Vermarktung von Immobilien bietet, erkannt. Deshalb werden auch immer mehr Maklerverträge entweder direkt über die Homepage des Maklers oder eines der zahlreichen Immobilienportale geschlossen. Dass das Internet bei der Vermarktung der Objekte den Makler seiner Provision kosten kann, wenn er nicht ordnungsgemäß seine Kunden aufklärt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Jena.

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