Kontrolle des Mindestlohns bei der Zeitarbeit kommt

Kontrolle des Mindestlohns bei der Zeitarbeit kommt

Der Bundesrat hat der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zugestimmt. Danach kann die Zollverwaltung künftig die Einhaltung des Mindestlohns bei der Zeit- und Leiharbeit kontrollieren. Bisher war eine Kontrolle aus rein formalen Gründen nicht möglich. Um diese zusätzliche Aufgabe durchführen zu können, wird die Zollverwaltung um 156 weitere Mitarbeiter verstärkt.