Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.

Urteil vom 7. Juli 2010 – VIII ZR 268/07

 

Anmerkung des Verfassers:

Aufgrund gegensätzlicher Auffassung der Instanzgerichte ist diese Entscheidung im Interesse der Rechtssicherheit zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Onlinehändler verhalten werden. Man kann nur hoffen, dass die Kunden nicht die Zeche zahlen.